Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Hey Listen Technologies UG (haftungsbeschränkt), Regensburger Straße 2, 28844 Weyhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 213485 (nachfolgend „Hey-Gastroline") und ihren Kunden (nachfolgend „Restaurant" oder „Kunde") über die Bereitstellung des Reservierungssystems Hey-Gastroline sowie der dazugehörigen Add-ons (KI-Telefonassistent, Menu-Concierge, Online-Bestellungen).
(2) Hey-Gastroline richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Restaurants, Hotels mit gastronomischem Betrieb, sonstige Gastronomie-Betriebe). Verbraucherverträge im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Hey-Gastroline-Tarife auf der Webseite stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung der Bestellung durch Hey-Gastroline zustande. Während des frühen Zugangs erfolgt der Vertragsschluss durch eine individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen Hey-Gastroline und dem Restaurant.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Hey-Gastroline stellt ein Software-as-a-Service-Reservierungssystem zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Tarif (Essentials, Plus, Pro) und den gegebenenfalls zusätzlich gebuchten Add-ons (KI-Telefonassistent, Menu-Concierge, Online-Bestellungen, Assisted Onboarding).
(2) Die jeweils gebuchten Funktionen sind in der Auftragsbestätigung und im Kunden-Dashboard einsehbar. Funktionsumfang und Beschreibung der Tarife können sich weiterentwickeln; bestehende Verträge werden dadurch nicht in ihrem Leistungsumfang reduziert.
(3) Hey-Gastroline ist berechtigt, die Software regelmäßig weiterzuentwickeln. Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden vorher angekündigt, soweit nicht akute Sicherheitsupdates eine kürzere Frist erfordern.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, mit einer Mindestlaufzeit von einem (1) Monat ab dem im Vertrag genannten Beginn-Datum.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht durch eine der Parteien zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt) oder erfolgt über die im Kunden-Dashboard bereitgestellte Kündigungs-Schaltfläche.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und der Tarif-Übersicht auf /preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über unseren Zahlungs-Dienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland. Akzeptierte Zahlungsmittel: SEPA-Lastschrift, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express).
(3) Die Add-ons KI-Telefonassistent und Menu-Concierge werden nach dem jeweils vereinbarten Tarif berechnet. SMS-Nachrichten können zusätzlich nach Verbrauch abgerechnet werden, wenn sie im gebuchten Setup aktiviert sind. Verbrauchskosten, Fair-Use-Grenzen und Inklusiv-Kontingente werden in der Auftragsbestätigung oder im Dashboard ausgewiesen.
(4) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen kann Hey-Gastroline die Zugänge sperren, nachdem der Kunde mindestens einmal in Textform gemahnt wurde. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Verfügbarkeit (SLA)
(1) Hey-Gastroline strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresdurchschnitt an (außerhalb angekündigter Wartungsfenster).
(2) Bei einer durchgehenden Nichtverfügbarkeit von mehr als 48 Stunden steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Pro angefangene 24 Stunden ununterbrochener Nichtverfügbarkeit kann der Kunde eine Gutschrift in Höhe von 1/30 der Monatsgebühr beanspruchen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde sorgt dafür, dass die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen (Internet-Zugang, aktueller Browser, ggf. Telefonanlage mit Weiterleitungsmöglichkeit für den KI-Telefonassistenten) auf seiner Seite vorhanden sind.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und Hey-Gastroline unverzüglich über etwaigen Missbrauch zu informieren.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass die im System hinterlegten Stammdaten (Öffnungszeiten, Tischplan, Allergen-Informationen) aktuell sind.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Hey-Gastroline gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares Recht zur Nutzung der Software für die eigenen Restaurant-Betriebe des Kunden.
(2) Eine Weitergabe der Zugänge an Dritte, eine Sublizenzierung oder eine Nutzung im Rahmen fremder Restaurant-Betriebe ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hey-Gastroline ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Hey-Gastroline ist Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO für die im Reservierungssystem verarbeiteten personenbezogenen Daten der Gäste des Restaurants (Reservierende, Anrufende, Bestellende). Verantwortlicher in diesem Sinn ist das Restaurant.
(2) Mit Vertragsschluss schließen die Parteien zugleich einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab. Die jeweils gültige AVV-Fassung ist Bestandteil des Vertrags und unter einer dem Kunden mitgeteilten URL abrufbar.
(3) Hey-Gastroline verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der geltenden Datenschutzerklärung. Server-Standort: Deutschland (IONOS). Sub-Auftragsverarbeiter sind dort namentlich genannt.
§ 10 KI-Telefonassistent und Add-ons
(1) Der KI-Telefonassistent ist als monatliches Add-on buchbar. Anruferinnen und Anrufer werden zu Beginn jedes Gesprächs darüber informiert, dass sie mit einer digitalen Assistenz sprechen (Art. 50 EU-KI-Verordnung).
(2) Der KI-Telefonassistent basiert auf einer eigenen Hey-Gastroline-Engine in Verbindung mit durch Auftragsverarbeitungsverträge gebundenen Sprach-Dienstleistern. Details siehe Datenschutzerklärung.
(3) Die Menu-Concierge- und Bestell-Add-ons gelten zusätzlich zum Grundtarif. Für Nachrichtenkanäle wie SMS können nutzungsabhängige Kosten entstehen.
§ 11 Haftung
(1) Hey-Gastroline haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Hey-Gastroline nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Hey-Gastroline haftet nicht für Schäden, die aus einer Nicht-Erreichbarkeit oder Fehl-Funktion von Sub-Dienstleistern resultieren, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von Hey-Gastroline liegen (z. B. Ausfall der Telefon-Netze, Zustellungs-Verzögerungen bei Twilio/Meta).
§ 12 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nur für die Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden und Dritten gegenüber nicht offenzulegen, soweit nicht eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 13 Änderungen dieser AGB
Hey-Gastroline ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen anzupassen, soweit dies aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen oder Änderungen des Leistungsumfangs erforderlich wird. Die geänderten AGB gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb der Ankündigungsfrist in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Weyhe (Niedersachsen), soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand: 20. Mai 2026.