DSGVO-Konformität (Reservierungssysteme)
Die Einhaltung aller EU-Datenschutz-Anforderungen beim Verarbeiten von Gäste-Daten in Reservierungs-Software.
Definition
DSGVO-Konformität beschreibt die Einhaltung aller Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Im Kontext von Reservierungssystemen bedeutet das: Gäste-Daten (Name, Telefon, E-Mail, Sonderwünsche, Buchungs-Historie) dürfen nur unter klar definierten Rechtsgrundlagen verarbeitet werden — und der Anbieter muss bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen vorhalten.
Zentrale Anforderungen für Restaurants
Als Restaurant seid ihr Verantwortlicher im DSGVO-Sinn (Art. 4 Abs. 7). Der Reservierungs-Software-Anbieter ist Auftragsverarbeiter (Art. 28). Das heißt:
- AV-Vertrag mit dem Anbieter muss vor Live-Schaltung unterschrieben sein
- Rechtsgrundlage für die Buchungs-Daten ist meistens Art. 6 lit. b (Vertragsanbahnung — die Reservierung) — kein expliziter Consent nötig
- Marketing-Daten (Newsletter, Geburtstags-Mails) brauchen separat Art. 6 lit. a (Einwilligung)
- Datenschutz-Erklärung auf eurer Webseite muss den Anbieter und die Verarbeitung benennen
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30) muss bei euch dokumentiert sein
- Datenübertragbarkeit (Art. 20): Gäste haben Recht auf CSV-Export ihrer Daten
Risiko-Punkte bei US-Anbietern (Schrems-II)
Seit dem Schrems-II-Urteil 2020 ist der Datentransfer in die USA nur erlaubt mit:
- Standardvertragsklauseln (SCC) zwischen euch und dem Anbieter
- Zusätzlichen technischen Maßnahmen (Verschlüsselung, dass der US-Anbieter selbst nicht auf Klartext zugreifen kann)
- Einer Transfer Impact Assessment (TIA) — Risikobewertung
In der Praxis erfüllen die wenigsten US-Restaurant-Anbieter alle drei Punkte vollständig. Bei einer DSGVO-Prüfung haftet ihr als Verantwortlicher, nicht der US-Anbieter. Beispiele potenziell relevanter US-Anbieter im Restaurant-Bereich:
- OpenTable: Booking Holdings (USA-Mutter), Server-Mix EU + USA
- TheFork: europäische Plattform; 2026 wurde eine Übernahme durch American Express angekündigt
EU-Hosting allein reicht nicht: wenn der US-Mutterkonzern theoretischen Zugriff auf die Daten hat (z.B. via Support-Tools, US-Cloud-Backups), ist das DSGVO-rechtlich kritisch — auch wenn der primäre Server in Frankfurt steht. Eine Antwort darauf sind EU-only-Verträge mit dokumentiertem Sub-Auftragsverarbeiter-Verbot in die USA.
DACH-/EU-Hosting-Anbieter
Anbieter, die rein EU/DACH gehostet sind und keinen US-Mutterkonzern haben, machen die DSGVO-Compliance strukturell einfacher:
- Hey-Gastroline — IONOS Deutschland, deutsche Trägergesellschaft (Hey Listen Technologies UG)
- aleno — Schweizer Anbieter, FADP-/DSGVO-Setup
- Gastronaut — Berliner Anbieter, DE-Hosting
- Resmio — DE-Hosting
- Zenchef — EU-Hosting (Frankreich)
- DISH — METRO/HD, DE-Hosting
DSGVO-Aspekte bei KI-Telefonassistenten
Sprach-Aufnahmen sind personenbezogen und brauchen besondere Sorgfalt — Details siehe KI-Telefonassistent-Eintrag.
Im Kern: transparenter Hinweis am Anrufstart, Minimal-Speicherung (Transcript ja, Audio nur kurz), EU-LLM-Konfiguration für Audio-Verarbeitung — und alles im AV-Vertrag dokumentiert.
Praktische DSGVO-Checkliste für Reservierungs-Anbieter
Wenn ihr einen neuen Anbieter prüft, fragt schriftlich:
- Wo stehen die Server (Stadt, Land, Provider)?
- Gibt es eine US-Mutter oder US-Sub-Auftragsverarbeiter?
- AV-Vertrag liegt vor (Mustertext anfordern)?
- CSV-Export-Recht nach Art. 20 ist technisch umgesetzt?
- Sub-Auftragsverarbeiter-Liste ist transparent?
- Bei KI-Telefon: Audio-Verarbeitung wo und wie lange?
- Bei Marktplatz-Modell: wer ist Verantwortlicher, wer Auftragsverarbeiter?
Anbieter, die hier Sales-Floskeln liefern statt klare Antworten, sind ein rotes Flag.
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